Forschungsförderung
Richtlinie für Förderprojekte der
Stiftung für Pathobiochemie und Molekulare Diagnostik
Stifterin: Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e.V.
1) Die Stiftung vergibt Mittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Pathobiochemie und Molekularen Diagnostik.
2) Voraussetzung für eine Förderung ist das
Vorliegen von einschlägigen erfolgversprechenden
Vorarbeiten auf dem Gebiet der Pathobiochemie und Molekularen Diagnostik.
3) Förderfähig sind:
- HEINZ-BREUER-Stipendien für Forschungs- und Weiterbildungsaufenthalte von qualifizierten in- und ausländischen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen, die das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben, in anerkannten in- und ausländischen Instituten.
- SCHERER-Stipendien im Rahmen eines MD/PhD-Programms. Voraussetzung ist, dass die geförderte Promotion über ein Thema und an einer Einrichtung erfolgt, die der wissenschaftlichen Qualifikation des Stipendiaten auch in der Klinischen Chemie und Laboratoriumsmedizin dienen.
- Zuschüsse zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und zur Veröffentlichung von deren Ergebnissen.
- Wissenschaftliche Tagungen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
- Projekte zur Standardisierung und Qualitätssicherung laboratoriumsdiagnostischer Verfahren.
4) Anträge zu 3) a., c. und d. sind nach den Richtlinien
der Deutschen Forschungsgemeinschaft Bonn-Bad Godesberg (www.dfg.de)
für Ausbildungs- und Forschungstipendien, Forschungsvorhaben bzw. Tagungszuschüsse
zu strukturieren.
Angaben über die Basisfinanzierung sind unerlässlich. Erfolgreiche,
einschlägige Begutachtungen und Drittmittelzuwendungen sind anzugeben.
5) Anträge mit kurzem wissenschaftlichen Werdegang und themenrelevanten Sonderdrucken sind in dreifacher Ausfertigung zu richten an den Sekretär für Förderprojekte der DGKL.
6) Der Sekretär wird vom Präsidium der DGKL
gewählt, ist Mitglied der DGKL und gehört weder dem Präsidium
der DGKL noch dem Stiftungsvorstand an. Er leitet das Begutachtungsverfahren
in Analogie zu den Regeln der DFG.
Über eine Bewilligung entscheidet der Stiftungsvorstand aufgrund der Fachgutachten.
| Anschrift des Sekretärs für Förderprojekte der DGKL | |
Prof. Dr. U. Walter |
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Hier können Sie die Richtlinie für Förderprojekte herunterladen (pdf, 9 kB).