Weiterbildung zur Klinischen Chemikerin/zum Klinischen Chemiker
Die Klinische Chemikerin/der Klinische Chemiker muss die Befähigung zur Ausführung der klinisch-chemischen Untersuchungen zur Früherkennung, Diagnostik und Therapiekontrolle von Krankheiten besitzen und den Bezug zwischen den Ergebnissen klinisch-chemischer sowie pathobiochemischer Untersuchungen und medizinischen Fragestellungen herstellen können. Sie/er unterliegt in der Ausübung dieser Tätigkeiten den Normen der ärztlichen Berufsordnung.
Die Grundlage für die in der Ausbildung zur Klinischen Chemikerin/zum Klinischen Chemiker zur vermittelnden Inhalte ist der Gegenstandskatalog. Der Gegenstandskatalog in seiner jeweils aktuellsten Fassung ist auch Grundlage der Prüfung zur Anerkennung als Klinische Chemikerin/Klinischer Chemiker.
Die Erteilung der Anerkennung als Klinische Chemikerin/Klinischer Chemiker erfolgt gemäß § 11 der Satzung der DGKL durch die Anerkennungskommission. Einzelheiten sind in den
Bei Fragen bzgl. der Weiterbildung wenden Sie sich bitte an den Sekretär oder den Vorsitzenden der Anerkennungskommission.
Wer kann die Ausbildung zur Klinischen Chemikerin/zum Klinischen Chemiker machen?
Die Weiterbildung zur Klinischen Chemikerin/zum Klinischen Chemiker erfordert eine Hochschulausbildung in einem der folgenden Studiengänge:
Bewerberinnen/Bewerber, die ihre Hochschulausbildung außerhalb Deutschlands absovlert haben, können die Weiterbildung aufnehmen, wenn die Gleichwertigkeit der Abschlussexamina mit den oben genannten Eingangsstudiengängen innerhalb Deutschlands auf Grund einer Stellungnahme der "Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der ständigen Konferenz der Kultusminister der Deutschen Bundesländer" nachgewiesen ist.
Wie lange dauert die Ausbildung und wo kann ich sie machen?
Die Ausbildung dauert fünf Jahre. Davon müssen mindestens vier Jahre in einem der Krankenversorgung dienenden klinisch-chemischen Laboratorium, das unter der Leitung einer zu Weiterbildung ermächtigten Klinischen Chemikerin/eines Klinischen Chemikers steht, abgeleistet werden.
Auf Antrag kann ein Jahr in einem der Krankenversorgung dienenden Laboratorium (z.B. Endokrinologie, Hämostaseologie, Immunologie), das nicht unter Leitung einer/eines zur Weiterbildung ermächtigten Klinischen Chemikerin/eines Klinischen Chemikers steht, angerechnet werden.
Bei entsprechende Nachweis können auch Weiterbildungszeiten außerhalb Deutschlands anerkannt werden.
Eine wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Analytischen Chemie und der Biochemie kann bis zu einem Jahr angerechnet werden.
Wie werde ich Klinische Chemikerin/Klinischer Chemiker?
Die Ausbildung beginnt mit der Registrierung. Bei der Registrierung wird geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, um eine Weiterbildung zum Klinischen Chemiker zu machen. Gleichzeitig wird geprüft, ob bereits abgeleistete Weiterbildungszeiten anerkannt werden können und wie lange somit die Weiterbildung noch dauert.
Der Antrag auf Registrierung ist an den Sekret är der an den Sekretär der Anerkennungskommission zu richten. Neben dem Prüfungsantrag sind ein Lebenslauf und Kopien der akademischen Abschlussprüfungen beizufügen.
Ist die Weiterbildungszeit vollendet, kann die Zulassung zur Anerkennungsprüfung an den Sekretär der Anerkennungskommission gerichtet werden. Die Anmeldung muss spätestens 3 Monate vor dem angestrebten Prüfungstermin erfolgen.
-> Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Die Themen des Referats sind im Antrag auf Zulassung
zur Prüfung zu vermerken. Die Anerkennungskommission entscheidet über
die Zulassung zur Prüfung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird
die Weiterzubildende/der Weiterzubildende zum nächsten Prüfungstermin
eingeladen und gleichzeitig aufgefordert die Prüfungsgebühr in
Höhe von 100 € zu entrichten.
Spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin wird den Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie das Thema, über das referiert werden soll, bekannt gegeben.
Wird dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung nicht zugestimmt, so wird dies der Antragstellerin/dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Einsprüche gegen diesen Bescheid sind an den Vorsitzenden des ständigen Vermittlungsausschusses zu richten.
Die Prüfungskommission besteht aus vier Mitgliedern, die nach dem 10
minütigem Referat und anschließender Diskussion, die Kenntnisse
der Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten auf der Grundlage des
jeweils gültigen Gegenstandskatalogs prüfen. Die Prüfung dauert
insgesamt maximal 90 Minuten.
Nach bestandener Abschlussprüfung verleiht die Anerkennungskommission im Auftrage des Präsidenten die Anerkennung als Klinische Chemikerin/Klinischer Chemiker. Die Bewerberin/Bewerber erhält innerhalb von vier Wochen nach bestandener Prüfung eine Urkunde, in der die Anerkennung als Klinische Chemikerin/Klinischer Chemiker durch die DGKL bescheinigt wird.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach 6 Monaten wiederholt werden.
Wie bekomme ich die Ermächtigung zur Ausbildung Klinischer Chemikerinnen/Klinischer Chemiker?
Die Anerkennungskommission erteilt auf Antrag die Befugnis zur Weiterbildung. Die Erteilung der Befugnis ist möglich, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllt:
Der Antrag auf Erteilung der Weiterbildungsermächtigung ist an den Sekretär der Anerkennungskommission zu richten.
-> Antrag
auf Erteilung der Weiterbildungsermächtigung
Die Anerkennungskommission führt eine Begehung
der Weiterbildungsstätte durch und erteilt entsprechend der Struktur und der Ausstattung der Weiterbildungsstätte der Antragstellerin/dem Antragsteller eine Ermächtigung zur Weiterbildung. Falls nicht alle Abschnitte des Faches in der Weiterbildungsstätte vertreten sind, kann die Weiterbildungsermächtigung auch eingeschränkt werden.
Bei Weiterbilderinnen/Weiterbildern, deren Weiterbildungsstätten entsprechend früherer Richtlinien begangen wurden, kann auf die Begehung verzichtet und die Ermächtigung auf Basis des ausgefüllten Antrags auf Erteiligung der Weiterbildungsermächtigung ausgesprochen werden.
Wie werde ich Europäische(r) Klinische Chemikerin/Klinischer Chemiker?
Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der folgende Seite:
Europäischer Klinischer Chemiker
Kontakt: Dr. Gerhard Weidemann