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European Specialist in Laboratory Medicine

Wer kann in Deutschland EuSpLM werden?

Die EFLM (European Federation of Clinical Chemistry and Laboratory Medicine) vergibt als europäische Vereinigung der auf dem Gebiet der Klinischen Chemie tätigen nationalen Fachgesellschaften den Titel EuSpLM (European Specialist in Laboratory Medicine). Innerhalb der EFLM ist dafür das „Professional Committee“ (C-P) verantwortlich, welches wesentliche Aufgaben der bis Ende 2016 bestehenden Vereinigung EC-4 übernahm. Innerhalb des C-P ist die Arbeitsgruppe „Register“ (WG-R) für die Registrierung aller EuSpLM zuständig. Das C-P kooperiert ferner mit dem „Education and Training Committee“ (C-ET). Hier übernimmt die Task-Gruppe „EFLM European Syllabus“ (TG-EuSy) die Aufgabe der zukünftigen Weiterentwicklung des Syllabus sowie die Entwicklung eines europäischen Repetitoriums auf der EFLM e-Learning Plattform.

Das Ziel ist u. a. die Harmonisierung der Weiterbildung im Bereich der Klinischen Chemie und Laboratoriumsmedizin.

Die EFLM vergibt nach erfolgter Registrierung den Titel EuSpLM an alle anerkannten Klinischen Chemiker. Interessenten können auf der Internetseite  einen Antrag auf Registrierung stellen. Das Procedere dauert ca. drei Monate. Eine Anerkennung ist jeweils fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist sollte zeitnah eine Neuregistrierung vorgenommen werden, vorausgesetzt eine Tätigkeit als Klinischer Chemiker kann weiterhin nachgewiesen werden.